Protest

der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V

gegen Unrechtsakte der BRD-Justiz

 

Mit mehreren Entscheidungen hat die Justiz der BRD die Souveränität anderer Staaten verletzt.

Wie bekannt wurde, veranlasste der Generalbundesanwalt strafrechtliche Ermittlungen gegen 41 Mitglieder des ZK der KPC und ehemalige Grenzsoldaten der CSSR. Vorgeworfen wird den Beschuldigten, verantwortlich zu sein für den Tod von DDR-Bürgern an der Grenze der CSSR nach Österreich bzw. nach der Bundesrepublik Deutschland vor 1989.

In einer anderen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig einem Bürger Entschädigung für eine psychische Erkrankung zuerkannt, an der er nach einem ungesetzlichen Grenzübertritt von der DDR nach Westberlin im Jahre 1988 heute noch leide.

Die Entscheidungen des Generalbundesanwalts zur Aufnahme von Ermittlungen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verletzen das Recht der CSSR und der DDR, als souveräne Staaten die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen gewährleistet zu haben. Es ist ausschließlich Angelegenheit jedes Staates, die Art und Weise zu bestimmen, wie die territoriale Integrität seines Staatsgebietes gesichert werden kann. Mit der Verletzung von Gesetzen zum Schutze der Staatsgrenzen der CSSR und der DDR und den entsprechenden Grenzordnungen beider Länder haben sich die Betroffenen die Folgen ihres Handelns selbst zuzuschreiben. Die Entscheidungen der bundesdeutschen Justiz stellen eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten dar und verletzen damit das Völkerrecht. Sie ordnen sich ein in die Großmachtansprüche der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten.

Die GRH verurteilt die rechtswidrigen Justizakte auf das Schärfste.

Sie erklärt sich solidarisch mit den verfolgten Politikern und Grenzern der CSSR.

 

Berlin, am 6. August 2019

 

Hans Bauer                      Günter Leo                  Dieter Stiebert

Vorsitzender                     Oberst a.D.            Geschäftsführer