Grenze zu Westberlin

 

  Da Berlin in den Dokumenten über die Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen sowie

  die entsprechenden Kontrollorgane als Sitz des Alliierten Kontrollrates festgelegt wurde, ist es von Truppen

  aller vier Besatzungsmächte besetzt worden. Zu diesem Zweck wurde die Stadt in vier Sektoren eingeteilt.

 

  Die Besatzungen der Westmächte kamen am 03. Juli 1945 nach Berlin.

  Die sowjetischen Truppen zogen sich in ihren Sektor zurück.

  Ab diesem Zeitpunkt gab es Sektorengrenzen.

 

  Festgelegt sind diese Regelungen

 

  • im Londoner Abkommen über die Besatzungszonen in Deutschland vom

    12. September 1944

  • im Abkommen über das Kontrollverfahren in Deutschland vom

    14. November 1944

  • in der Feststellung über die Besatzungszonen vom 5. Juni 1945

  • in der Feststellung über das Kontrollverfahren vom 5. Juni 1945

 

 Auszug aus dem letztgenannten Dokument:

 

 Feststellung seitens der Regierungen des Vereinigten Königreiches, der Vereinigten Staaten von Amerika

 und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sowie der Provisorischen Regierung der Französischen

 Republik über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 05. Juni 1945 (Auszug)

 

1.Während der Zeit, in der Deutschland die sich aus der bedingungslosen Kapitulation 

   ergebenden grundlegenden Forderungen erfüllt, wird in Deutschland die oberste Gewalt von

   den Oberbefehlshabern  Großbritannien, der Vereinigten Staaten, Sowjetrussland und Frankreich auf

   Anweisung ihrer Regierungen ausgeübt, von jedem in seiner eigenen Besatzungszone und gemeinsam

   in Deutschland als ein Ganzes betreffenden Angelegenheiten .

   Die vier Oberbefehlshaber bilden zusammen den Kontrollrat.

   Jeder Oberbefehlshaber wird von einem politischen Berater unterstützt.

 

2. Der Kontrollrat, dessen Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen, trägt für eine

   angemessene Einheitlichkeit des Vorgehens der einzelnen Oberbefehlshaber in ihren entsprechenden

   Besatzungszonen Sorge und trifft im gegenseitigen Einvernehmen Entscheidungen über alle Deutschland

   als Ganzes betreffende Fragen 

3.   …......

 

7. Die Verwaltung des Gebietes von Groß-Berlin wird von einer Interalliierten Behörde geleitet,

   die unter der Leitung des Kontrollrats arbeitet und aus vier Kommandanten besteht, deren jeder

   abwechselnd als Hauptkommandant fungiert.

   Sie werden von einem Stab von Sachbearbeitern unterstützt, der die Tätigkeit der örtlichen deutschen

   Behörden überwacht und kontrolliert. 

   

  1.Die oben dargelegte Regelung gilt für die der deutschen Kapitulation folgende Besatzungszeit,

      innerhalb welcher Deutschland die sich aus der bedingungslosen Kapitulation ergebenden

      grundlegenden Forderungen erfüllt.

      Eine Regelung für die darauffolgende Zeit wird Gegenstand einer Sondervereinbarung bilden.

 

     Juni 1945

 

Quelle: Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland, herausgegeben vom Alliierten Sekretariat,

Ergänzungsblatt Nr. 1/1945

 

 

Die Überwachung wurde von den entsprechenden Polizeirevieren übernommen, die Sektorengrenzen hatten.

 

 

Am 23. Juni 1948 wurde die am 19. Juni 1948 in den Westzonen eingeführte separate Währung

Zahlungsmittel in Westberlin. Mit diesen und anderen Spaltungsmaßnahmen durch die Westmächte

wurde 1948 die Stadt Berlin gespalten.

 

Es entstand ein Senat von Westberlin und ein Magistrat in Ostberlin.

 

Nach der Zerstörung des Alliierten Kontrollrates am 20. März 1948 wurde am 1. September 1948

die Alliierte Kommandantur gespalten.

 

Es folgte die Unterzeichnung des Kleinen Besatzungsstatuts für Westberlin am 14. Mai 1949 durch die

3 Westmächte.

 

Westberlin erklärte sich zur Frontstadt und zum Pfahl im Fleische der Sowjetzone.

Das Verhältnis war feindlich und erforderte entsprechende Gegenmaßnahmen.

 

Zur Überwachung der Grenzen zu den Westsektoren wurden zwei Bereitschaftskommandos der VP

geschaffen, die gemeinsam mit einer entsprechenden sowjetischen Einheit Dienst versahen.

 

 

Der 17. Juni 1953 – der sogenannte Volksaufstand -, bei dem Westberliner Einrichtungen wie z.B.

der RIAS, aber auch zahlreiche Provokateure aus Westberlin eine wesentliche Rolle spielten, machte deutlich,

dass die Sicherung der Sektorengrenzen ungenügend war.

Es fehlten vor allem Reserven.

 

Als Schlussfolgerung wurden vier VP-Bereitschaften gebildet, die etwa den doppelten Personalbestand hatten

als vorher die zwei Bereitschaftskommandos.

 

 

Damit war eine Überwachung und Sicherung der Straßenübergänge weitgehend gewährleistet.

Kilometerweit war trotzdem eine Grenzüberwachung kaum möglich, vor allem dort, wo eine Straßenseite

zu Westberlin und die andere zur DDR gehörte.

 

Dieser Zustand wurde immer mehr zum Schaden der DDR skrupellos missbraucht.

 

Die sowjetische Einheit wurde 1955 aus der Grenzüberwachung abgezogen.

 

Entsprechend der Aufgabenstellung gab es Doppelbewaffnung – Pistole und MPI 41.

Jede Bereitschaft hatte eine schwere Kompanie (Schützenpanzerwagen und Wasserwerfer).

 

Nach den Wiener Verhandlungen (Chruschtschow-Kennedy) am 3. und 4. Juni 1961 folgte am

11. und 12. Juni 1961 die endgültige Ablehnung des sowjetischen Vorschlages, Westberlin in eine freie

entmilitarisierte Stadt umzuwandeln.

 

Am 15. Juni 1961 wurden die vier Bereitschaften aufgelöst.

 

Das Sicherungskommando der VP Berlin wurde geschaffen.

Die Polizisten waren nicht mehr kaserniert, sondern in zwei Internaten untergebracht.

So wurden Kräfte und Objekte für die erste Mot.-Brigade der Bereitschaftspolizei frei, die eine wichtige Rolle bei

den Maßnahmen am 13. August 1961 spielten.

So gingen z.B. die SPW und Wasserwerfer zur ersten Mot.-Brigade.

 

Am 13. August 1961 wurde auch an der Grenze zwischen Westberlin und dem demokratischen Berlin

eine Ordnung eingeführt wie sie an Staatsgrenzen üblich ist.

Die Grenze wurde militärisch gesichert.

 

Die Maßnahmen wurden von Kräften des MdI Einheiten der Grenzpolizei, Bereitschaftspolizei, Volkspolizei,

Transportpolizei u.a. sowie Kampfgruppen durchgeführt.

In der zweiten Linie standen Einheiten der NVA.

Ebenso waren Einheiten der Sowjetarmee bereit, wenn notwendig einzugreifen.

 

Am 1. Oktober 1961 wurden die in Berlin handelnden Kräfte des MdI in der

1. Grenzbrigade (B) zusammengefasst.

 

Am 23. August 1962 wurde ein Stadtkommandant der NVA eingesetzt.

Dem Stadtkommandanten unterstanden nun die um Westberlin handelnden Truppen unter der Bezeichnung

Grenztruppen Berlin.

 

Am 14. Mai 1971 übernahm das Grenzkommando Mitte mit ihren Truppenteilen die Sicherung

der Staatsgrenze zu Westberlin.

Damit erfolgte die Trennung von der Stadtkommandantur Berlin.

 

Die Grenztruppen in Berlin unterstanden dem Kommando der Grenztruppen.

 

OSL. a.D. G. Ganßauge