Die Sektorengrenzen in Berlin wie kam es dazu?
Was waren die rechtlichen Grundlagen?

 

Da Berlin in den Dokumenten über die Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen sowie die entsprechenden Kontrollorgane als Sitz des Alliierten Kontrollrates festgelegt wurde, ist es von Truppen aller vier Besatzungsmächte besetzt worden. Zu diesem Zweck wurde die Stadt in vier Sektoren eingeteilt. Die Besatzungen der Westmächte kamen Anfang Juli 1945 nach Berlin. Die sowjetischen Truppen zogen sich in ihren Sektor zurück.
Ab diesem Zeitpunkt gab es Sektorengrenzen.

 

Festgelegt sind diese Regelungen im
- Londoner Abkommen über die Besatzungszonen in Deutschland vom 12. September 1944
- dem Abkommen über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 14. November 1944
- die Feststellung über die Besatzungszonen vom 5. Juni 1945
- die Feststellung über das Kontrollverfahren vom 5. Juni 1945
Auszug aus dem letztgenannten Dokument:
Feststellung seitens der Regierungen des Vereinigten Königsreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sowie der Provisorischen Regierung der Französischen Republik über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945 (Auszug)

 

1. Während der Zeit, in der Deutschland die sich aus der bedingungslosen Kapitulation ergebenden grundlegenden Forderungen erfüllt, wird in Deutschland die oberste Gewalt von den Oberbefehlshabern Großbritannien, der Vereinigten Staaten, Sowjetrußland und Frankreichs auf Anweisung ihrer Regierungen ausgeübt, von jedem in seiner eigenen Besatzungszone und gemeinsam in allen Deutschland als ein Ganzes betreffenden Angelegenheiten. Die vier Oberbefehlshaber bilden zusammen den Kontrollrat. Jeder Oberbefehlshaber wird von einem politischen Berater unterstützt.

 

2. Der Kontrollrat, dessen Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen, trägt für eine angemessene Einheitlichkeit des Vorgehens der einzelnen Oberbefelshaber in ihren entsprechenden Besatzungszonen Sorge und trifft im gegenseitigen Einvernehmen Entscheidungen über alle Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen.
…..

7. Die Verwaltung des Gebietes von Groß-Berlin wird von einer Interalliierten Behörde geleitet, die unter der Leitung des Kontrollrats arbeitet und aus vier Kommandanten besteht, deren jeder abwechselnd als Hauptkommandant fungiert. Sie werden von einem Stab von Sachbearbeitern unterstützt, der die Tätigkeit der örtlichen deutschen Behörden überwacht und kontrolliert.

 

8. Die oben dargelegte Regelung gilt für die der deutschen Kapitulation folgende Besatzungszeit innerhalb welcher Deutschland die sich aus der bedingungslosen Kapitulation ergebenden grundlegenden Forderungen erfüllt. Eine Regelung für die darauffolgende Zeit wird Gegenstand einer Sondervereinbarung bilden.
5. Juni 1945

 

Quelle: Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland, herausgegeben vom Alliierten Sekretariat, Ergänzungsblatt Nr. 1/1945