Der Tod des Unteroffiziers E. Schulz


Die Zeitgeistversion:


In der Nähe des Ortes, an dem Unteroffizier Egon Schulz am 05. Oktober 1964 sein Leben verlor, steht auf einer von der Stiftung Berliner Mauer angebrachten Tafel: “Im Hof dieses Hauses endete ein von West-Berlin aus gegrabenerA 154 m langer Tunnel, durch den 57 Männern, Frauen und Kindern in den Nächten des 3. Und 4. Oktober 1964 die Flucht in den Westen gelang. Nach Verrat der Flucht an das Ministerium für Staatssicherheit der DDR kam es auf dem Hof zu einem Schusswechsel zwischen Grenzsoldaten und Fluchthelfern. Dabei kam der Unteroffizier der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee Egon Schulz, geboren am 4. Januar 1943 in Groß-Jestin (Krs. Kolberg), am 5. Oktober 1964 ums Leben. Egon Schulz wurde in der DDR als Held idealisiert. Die Fluchthelfer galten als Agenten und Mörder. Erst nach dem Fall der Mauer stellte sich heraus, dass die tödlichen Schüsse aus der Waffe eines Kameraden abgegeben wurden. Dieser Sachverhalt war den DDR-Verantwortlichen von Anfang an bekannt.“


Die Tatsachen:


Der Tunnel wurde mit Wissen der Besatzungsmacht (Frankreich), der Westberliner Geheimdienste, der Polizei, Feuerwehr und weiteren Behörden gebaut. Sie überprüften die Fluchthelfer, stellten Ausrüstungen (z.B.Schutzmasken), wussten, dass Waffen benutzt wurden, forderten bestimmte Schleusungen und stellten Geld - also keine private Aktion, sondern eine organisierte Provokation. Zuerst drangen Bewaffnete in die DDR ein, die wie sich zeigte, bereit waren, die Waffen anzuwenden.
Der Schusswechsel fand zwischen den bewaffneten Westberliner Fluchthelfern und Grenzsoldaten statt. Die Fluchthelfer schossen nachgewiesenermaßen zuerst. Sie trafen Egon Schulz. Danach wurde das Feuer erwidert, E. Schulz wurde dabei von Schüssen seines Kameraden tödlich getroffen.
Ursächlich waren es die Schüsse der Fluchthelfer, die zum Feuergefecht und letztendlich zum Tode von E. Schulz führten.
Der Fluchthelfer, der E. Schulz getroffen hatte, ließ sich auf der Titelseite der Illustrierten „Quick“ mit den Worten „Ich habe den Vopo erschossen“ zu Wort kommen.
Trotzdem gab es keinen vernünftigen Grund der DDR-Verantwortlichen, die bekannten Tatsachen nicht zu veröffentlichen, sondern zu verschleiern.

 


Der Tod des Unteroffiziers R. Huhn


Die Zeitgeistversion:


In der Nähe, an der Uffz. Reinhold Huhn ermordet wurde, findet man einen Aufsteller in vier Sprachen „Geschichtsmeile Berliner Mauer“. Dort kann man folgendes lesen:
„In der Zimmerstrasse 1, 2, 4 wurden im Sommer 1962 von einem unbebauten Grundstück unter der Mauer hindurch ein Tunnel zum Ost-Berliner Haus Nr. 56 gegraben. Ein aus der DDR geflüchteter Mann wollte seine Familie in den Westen holen.
Auf dem Weg zum Tunneleingang hielt der 20-jährige Unteroffizier Reinhold Huhn die Flüchtlinge an. Von Schüssen tödlich getroffen brach der Grenzpolizist unmittelbar darauf zusammen. Die Flüchtlinge gelangten durch den Tunnel nach West-Berlin. Die Grenzposten hätten das Feuer eröffnet und den eigenen Kameraden getroffen, behauptete der Fluchthelfer in dem folgenden Ermittlungsverfahren 1962 in West-Berlin. In einem zweiten Verfahren gestand er 1998, dass er geschossen habe, um sich und seine Familie zu schützen. Der Bundesgerichtshof erkannte jedoch keine Rechtfertigung durch Notwehr und verurteilte den Fluchthelfer im Sommer 2000 in letzter Instanz wegen Mordes zu einem Jahr auf Bewährung. In Ost-Berlin erinnerte Jerusalemer/Ecke Schützenstraße eine Gedenkstätte an Reinhold Huhn, die 1994 abgetragen wurde. Eine neue Gedenktafel wurde nicht angebracht.“


Die Tatsachen:


Es war nicht ein unbebautes Grundstück, sondern eine Baustelle auf dem Gelände des Springerkonzerns. Springer wusste von dem Tunnelbau. Der aus der DDR „geflüchtete Mann“ kroch bewaffnet mit zwei weiteren Bewaffneten durch den Tunnel in die DDR.
Die Zeitschrift „Der Spiegel“ hielt sich nicht an die vom Westberliner Senat festgelegte Sprachregelung („Der Spiegel Nr. 27/1962).
Aus dem Bericht:“Als der Grenzbrigadier Huhn die Familie Müller um 18.47 Uhr sichtete, verließ er seinen Posten an der Mauer. Mit umgehängter tschechoslowakischer MP ging er auf die Gruppe zu. Frauen und Kinder hatten den Eingang nahezu erreicht als Huhn „der treue Sohn der DDR“ (Ulbricht) den Grenzgänger stellte und seinen Ausweis forderte. Eine Minute später stürzte Grenzpolizist Huhn zu Boden. Bäckergeselle Rudolf Müller rettete sich mit seiner Familie in großen Sprüngen zum Eingang des Hauses Zimmerstraße 56. Aus dreißig Metern Entfernung eröffneten DDR-Grenzpolizisten das Feuer, aber ihre Kugeln verfehlten das Ziel. Unversehrt kroch Familie Müller durch die Röhre nach Westberlin. Im Leichnam des Grenzbrigadiers Reinhold Huhn aus Adorf im Vogtland entdeckten Ostberliner Kriminalisten anderentags laut offiziellem Kommunique die Kugel „eines Fabrikats, welches nach 1945 in Westdeutschland hergestellt wurde.“

Der Westberliner Senat, gedeckt durch die für diesen Teil der Sektorengrenze zuständigen amerikanischen Behörden in Berlin, verbreitete amtlich die These vom Vopo-Mord am Vopo: Müller, von dem Grenzpolizei-Gefreiten gestellt und um seinen Ausweis gebeten, habe Reinhold Huhn „einen solchen Uppercut versetzt, dass der Grenzpolizist zu Boden ging“ (Senat-Pressechef Egon Bahr). Huhn habe aufstehen wollen, um den flüchtenden Müller zu verfolgen, sei aber von den eigenen Kameraden niedergestreckt worden, die Müller durch Schüsse an der Flucht zu hindern suchten.

Zwei Stunden, bevor die offizielle Senats-Version die westlichen Agenturen erreichte, verbreitete die Deutsche Presse-Agentur (DPA) die Meldung, Huhn sei bei einem west-östlichen Schusswechsel getötet worden. Wenig später zogen die Berliner DPA-Redakteure diese Meldung zu Gunsten der offiziellen Darstellung zurück. Der Verdacht, dass die amtliche Version des Westberliner Senats falsch sei, verdichtete sich jedoch sofort wieder, als die französische Nachrichtenagentur AFP meldete, westliche Augenzeugen hätten zu Protokoll gegeben, dass Fluchthelfer Rudolf Müller den Grenzpolizisten Reinhold Huhn erschossen habe. Diese AFP-Meldung stimmt auch mit dem Bericht überein, den Müller selber Westberliner Journalisten kurze Zeit nach dem Zwischenfall gegeben hat.
Nachdem Müller mit seiner Familie der Röhre entwichen, im sicheren Port des Springerhauses und von „Bild“-Burnitz mit einigen Glas Wiskey willkommen geheißen worden war, antwortete er auf die Fangfrage einiger Westberliner Journalisten, wie oft er habe abdrücken müssen bis Huhn am Boden lag: „Einmal, der Mann fiel sofort um.“ In der dem Burnitz-Raum benachbarten „Bild“-Feuilleton-Redaktion wurde Müller später polizeilich einvernommen. Dennoch meldete „Bild“ anderentags in Acht-Cicero-Lettern auf er ersten Seite: „Vopo von Vopo erschossen.“ Soweit der „.Spiegel“.


Der Bericht ist zu ergänzen:


A.C. Springer war über den Tunnelbau genauso informiert wir die US-Besatzungstruppen, die Polizei und der Verfassungsschutz. Sie wussten, dass die Tunnelbauer bewaffnet waren und bewaffnet in die DDR eindringen würden. Es war also keine Privatsache. . Neben Müller waren zwei weitere Bewaffnete eingedrungen, die im Hauseingang Nr. 56 bereitstanden. Zwischen Müller und dem Grenzposten war Stacheldraht. Er konnte den Posten nicht niederschlagen, sondern er schoss zweimal. Die Tatwaffe wurde durch einen Angehörigen des Verfassungsschutzes beseitigt. Rund ein Dutzend Polizisten und Zöllner in Westberlin waren Augenzeugen des Mordes, wie auch Journalisten, Bildreporter und Fernsehteams. Alle waren so mehr oder weniger an der Vereitelung der Verfolgung eines Mordes beteiligt. Das setzte sich fort. Auch der Innensenator und Egon Bahr waren unmittelbar nach der Tat vor Ort. Also war auch der Regierende Bürgermeister eingeweiht. Die Justiz in Westberlin machte keine Ausnahme.
Am 28. Dezember 1962 veranlasste der Generalstaatsanwalt: „Kein Verfahren gegen Fluchthelfer. Huhn wurde von Kameraden erschossen.“
Das offizielle Westberlin ermöglichte, nein forderte, die Falschaussage des Mörders!
Von all dem ist nicht am Aufsteller zu lesen.
Das Urteil - ein Jahr auf Bewährung - macht noch einmal deutlich:
Das Opfer war nur ein DDR-Bürger! Der Täter Rudolf Müller ist Träger des Bundesverdienstkreuzes der BRD.
Erwähnenswert ist noch, dass in den Westberliner Zeitungen am 19. Jun 1961 wie z.B. in der „Bildzeitung“ zu lesen war: „Westberliner Polizisten griffen in die Schießerei nicht ein, da keine Möglichkeit bestand, weiteren Personen zur Flucht zu verhelfen“.
Auf welcher Grundlage?
Dazu ein Auszug aus einem Dokument des Leiters der Schutzpolizei (Westberlin) in den Richtlinien und taktischen Hinweisen für den Dienst an der Sektoren- und Zonengrenze vom 12. Oktober 1961. Darin heißt es unter III 1b (auszugsweise):
„Der Gebrauch der Schusswaffe bleibt letztes Mittel. Er ist nur da gerechtfertigt, aber auch erforderlich, wo unmittelbar an der Grenze östliche Sicherheitskräfte unter den Augen der Westberliner Polizei Verbrechern - meist gegen Flüchtlinge - mit der Waffe begehen ….(also wenn sie Grenzverletzer festnehmen u.a. - der Verf.). Dieser Befehl wurde durch die Besatzungstruppen in Westberlin Ende 1962 außer Kraft gesetzt, blieb in der Praxis aber bis 1966 in Kraft.. (Die Richtlinie ist im Polizeihistorischen Museum Berlin nachzulesen). Also gab es in Westberlin im Gegensatz zur DDR einen Befehl, auch über die Grenze zu schießen (siehe Pressemeldung vom 19. Juni 1962).
Am 18. Juni 1962 berichteten die Medien in Westberlin: „Der Regierende Bürgermeister erklärte am Sonntag, dem 17. Juni 1962 auf der Kundgebung zum „Volksaufstand“: „Jeder unserer Polizeibeamten und jeder Berliner soll wissen, dass er den Regierenden Bürgermeister hinter sich hat, wenn er seine Pflicht tut, indem er von seinem Recht auf Notwehr Gebrauch macht und indem er verfolgten Landsleuten den ihm möglichen Schutz gewährt.“
Auf diese Äußerung berief sich auch Müller, um seine Schüsse zu rechtfertigen.